Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen von Koch Exclusive Cars, Erlenweg 18, 48282 Emsdetten, E-Mail:
koch.exclusivecars@icloud.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend
„Auftraggeber“)
§1 Allgemeines
1. 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Dienstleistungsverträge
zwischen Koch Exclusive Cars (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
1. 2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nur an, wenn sie
schriftlich bestätigt wurden.
1. 3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§2 Vertragsgegenstand
2. 1 Der Vermieter überlässt dem Mieter ein Fahrzeug zur privaten Nutzung innerhalb Deutschlands für
Event-, Präsentations- oder Erlebniszwecke (z. B. Hochzeiten, Fotoshootings, Wochenenderlebnisse).
2. 2 Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Vermieters.
2. 3 Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Auslandsfahrten sind ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters verboten.
§3 Mietzeit, Rückgabe & Reinigung
3. 1 Mietbeginn und -ende richten sich nach dem vereinbarten Datum und Uhrzeit im Mietvertrag.
3. 2 Bei verspäteter Rückgabe werden pro angefangene Stunde 10 % des Tagesmietpreises berechnet,
mindestens jedoch 50 €.
3. 3 Das Fahrzeug ist vollgetankt, unbeschädigt und gereinigt (Waschstraße zulässig) zurückzugeben. Wird
das Fahrzeug ungewaschen abgegeben, wird eine Pauschale von 79 EUR berechnet zzgl. eventueller
Tankkosten. Bei starker Verschmutzung bzw. übermäßiger Innenraumverschmutzung wird zusätzlich eine
Reinigungspauschale von 49 € berechnet.
3. 4 Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters; die Haftung bleibt bis zur
offiziellen Fahrzeugprüfung bestehen.
§4 Rauchverbot im Fahrzeug
4. 1 In allen Mietfahrzeugen besteht ein ausnahmsloses Rauchverbot, einschließlich E-Zigaretten,
Vapes und ähnlicher Produkte.
4. 2 Bei Verstoß wird eine pauschale Vertragsstrafe von 500 EUR fällig.
4. 3 Zusätzlich trägt der Mieter die Kosten einer professionellen Ozon- & Innenraumreinigung sowie
eventuelle Reparaturen (z. B. Brandlöcher).
§5 Verbot von Geschlechtsverkehr im Fahrzeug
5. 1 Jegliche sexuelle Handlungen / Geschlechtsverkehr im Fahrzeug sind untersagt.
5. 2 Bei Verstoß wird eine pauschale Vertragsstrafe von 300 EUR erhoben sowie sämtliche
Folgekosten (Reinigung, Geruchsbeseitigung, Schäden).
§6 Kraftstoffregelung
6. 1 Alle Mietfahrzeuge dürfen ausschließlich mit Super Plus (mind. 98 Oktan) betankt werden. Der Mieter hat einen aktuellen Tankbeleg vorzulegen, der den Betankungsvorgang
mit Super Plus nachweist.
6. 2 Bei falscher Betankung trägt der Mieter sämtliche daraus entstehende Kosten (Diagnose,
Reinigung, Reparatur, Motorschäden).
6. 3 Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Fehlende Betankung wird inklusive
Servicepauschale berechnet.
§7 Schäden am Fahrzeug
7. 1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es
übernommen hat.
7. 2 Sämtliche während der Mietzeit entstandenen Schäden gehen – vorbehaltlich einer
bestehenden Versicherung – zu Lasten des Mieters.
7. 3 Nicht angegebene oder verschleierte Schäden werden vollständig dem Mieter in Rechnung
gestellt.
§8 Zahlung, Anzahlung & Kaution
8. 1 Zur verbindlichen Reservierung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises zu leisten.
8. 2 Restzahlung und Kaution (zwischen 899 € und 999 € je nach Fahrzeug) sind spätestens bei Übergabe
fällig.
8. 3 Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters (Selbstbeteiligung, Reinigung,
Schäden, Nachforderungen).
8. 4 Im Schadensfall kann die Kaution bis zur vollständigen technischen Klärung einbehalten werden.
8. 5 Stellt sich ein schuldhafter Schaden heraus, kann der Vermieter zusätzlich den Differenzbetrag zur
Selbstbeteiligung (bis 1.000 €) vom Mieter verlangen.
§9 Versicherung & Haftung
9. 1 Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit 1.000 € Selbstbeteiligung.
9. 2 Der Versicherungsschutz entfällt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unsachgemäßer Nutzung.
9. 3 Bei Unfall oder Schaden muss der Mieter sofort Polizei und Vermieter informieren; unterlassene
Meldung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
9. 4 Der Mieter haftet für Schäden an Motor, Getriebe, Kupplung, Reifen, Bremsen oder Fahrwerk, sofern
diese auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
9. 5 Bei falscher Betankung, Nichtbeachtung von Warnsignalen oder Bedienfehlern trägt der Mieter die
vollen Reparaturkosten.
§10 Nutzungseinschränkungen
10. 1 Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:
- Rennen, Drifts, Burnouts, Launch Control, Donuts
- Vollgasstarts oder wiederholtes extremes Beschleunigen
- Fahren im Drehzahlbegrenzer oder mit deaktivierten Assistenzsystemen
- Teilnahme an illegalen Fahrveranstaltungen
- Fahren außerhalb Deutschlands
10. 2 Verstöße führen zum sofortigen Vertragsabbruch, Verlust der gesamten Kaution und zur Haftung für
alle Folgeschäden.
10. 3 Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe bis zu 9.000 € erhoben werden.
10. 4 Das Fahrzeug darf nur vom im Vertrag eingetragenen Fahrer genutzt werden.
10. 5 Eine Untervermietung oder Weitergabe ist untersagt.
10. 6 Der Mieter haftet für alle durch unbefugte Nutzung entstehenden Schäden.
10. 7 Der Mieter haftet für alle Schäden, Bußgelder, Verkehrsverstöße, Falschbetankung,
Manipulationen oder nicht sachgerechte Behandlung des Fahrzeugs.
§11 Kaution, Schadensabwicklung & Vertragsstrafe
11. 1 Bei Schäden wird die Kaution zunächst vollständig einbehalten, bis ein Gutachten oder
Werkstattbericht vorliegt. Die Kaution kann bei Verstößen gegen diese AGB ganz oder teilweise einbehalten
werden. Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe oder Verstößen erfolgt automatisch ein
anteiliger oder vollständiger Einbehalt.
11. 2 Der Vermieter kann ein unabhängiges Gutachten einholen; die Kosten trägt der Mieter, sofern ihn ein
Verschulden trifft.
11. 3 Bei schuldhafter Beschädigung oder Missbrauch haftet der Mieter:
- für Reparaturkosten, Gutachterkosten und Verdienstausfall,
- zusätzlich für eine Vertragsstrafe bis 9.000 €,
- und für die Selbstbeteiligung bis 1.000 €.
11. 4 Bei vorsätzlicher Täuschung oder falschen Angaben kann der Vermieter Strafanzeige stellen.
11. 5 Je nach Fahrzeugmodell wird eine Kaution fällig
(z. B. GLE 53: 999 € / CLA 45 AMG und BMW M235i: 899€)
§12 Verdienstausfall & Zusatzkosten
12. 1 Bei Ausfall des Fahrzeugs durch verschuldete Beschädigung haftet der Mieter für den Verdienstausfall
des Vermieters.
12. 12 Grundlage ist der reguläre Tagesmietpreis multipliziert mit den Ausfalltagen laut Gutachten.
12. 13 Der Mieter kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§12 Fahrzeugortung & Datenschutz
1 Alle Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet.
2 Die Ortung erfolgt ausschließlich zur Diebstahlsicherung, Vertragsüberwachung und Nachweisführung
bei Missbrauch.
3 GPS-Daten werden nur im Bedarfsfall (z. B. Diebstahl, Versicherungsfall, Verdacht auf Missbrauch)
ausgelesen.
4 Eine permanente Überwachung erfolgt nicht. Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und nach
Wegfall des Zwecks gelöscht.
5 Mit Unterschrift des Mietvertrages stimmt der Mieter der GPS-Ortung ausdrücklich zu.
§13 Stornierung
- bis 30 Tage vor Mietbeginn → Erstattung abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr
- bis 14 Tage → 30 % fällig
- bis 7 Tage → 50 % fällig
- unter 7 Tage oder Nichtabholung → 100 % fällig
§14 Gerichtsstand, Beweisführung & Recht
14. 1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. 2 Gerichtsstand ist Emsdetten.
14. 3 Bei Streitfällen gelten Screenshots, GPS-Daten, Verträge und Nachrichten als Beweismittel.
14. 4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB wirksam.
§15 Datenschutz & Vertraulichkeit
15. 1 Der Vermieter verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und behandelt Kundendaten vertraulich.
15. 2 Kundendaten werden nur zur Vertragsabwicklung und Buchung genutzt.
15. 3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich bei gesetzlicher Verpflichtung oder im
Versicherungsfall.
§16 Schlussbestimmungen
16. 1 Änderungen der AGB sind aus sachlichen Gründen möglich (z. B. Gesetzesänderungen,
Marktanpassung).
16. 2 Kunden werden rechtzeitig über Änderungen informiert.
16. 3 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen